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   OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06   

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OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06 (https://dejure.org/2007,29012)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2007 - 10 U 95/06 (https://dejure.org/2007,29012)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 10 U 95/06 (https://dejure.org/2007,29012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1090
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06
    Zudem bleiben etwaige Versäumnisse einer Partei, die sich auf die Dauer der Zustellung nicht ausgewirkt haben, außer Betracht ( BGH MDR 2003, 568).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06
    Allerdings stellt die Rechtsprechung zusätzlich darauf ab, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare getan hat und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegenstehen ( BGH NJW 1999, 3125).
  • LG Hamburg, 02.11.2006 - 328 O 213/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2.11.2006, Aktenzeichen 328 O 213/05, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 18 278, 68 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.1.2001 zu zahlen.
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Dass bei der ÖRA im Jahr 2005 aufgrund der durch die Änderung des Verjährungsrechts hervorgerufenen Sondersituation einer drohenden Verjährung von sog. Altansprüchen zum 31. Dezember 2004 eine erhebliche Arbeitsüberlastung auftrat (vgl. dazu auch OLG Hamburg, NJW-RR 2008, 1090), kann den Klägern nicht zum Nachteil gereichen.
  • OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Der Senat schließt sich - worauf die Parteien mit Verfügung vom 06.10.2010 hingewiesen wurden - insoweit der Rechtsprechung des 10. Senats des HansOLG an (10 U 95/06, Rnrn. 24 - 26, zitiert nach juris); insoweit ist gerichtsbekannt, dass die ÖRA Ende 2004 von einer Antragsflut überschwemmt wurde und auch Nachfragen des Antragstellers im Hinblick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses die Zustellung des Güteantrages nicht beschleunigt haben würden.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2009 - 8 U 65/08
    c) Diese Grundsätze gelten auch für die Rückwirkung der Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1090 f. [OLG Hamburg 12.10.2007 - 10 U 95/06] Rdnr. 22 ff.; OLG München WM 2008, 733 ff. Rdnr. 25; jeweils zit. nach juris).
  • LG Berlin, 15.10.2009 - 28 O 291/08

    Selbstständiger Beratungsvertrag

    Für die Frage, ob die Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrages "demnächst" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB erfolgt ist, gelten diejenigen Grundsätze, die von der Rechtsprechung zur Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung nach § 167 ZPO entwickelt worden sind (vgl. Saarländisches OLG vom 14.5.2009 zum Az. 8 U 65/08: OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1090 f.).
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